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Gesellschaft

Lockerung der Besuchsregeln

09. Mai 2020

Viele Wochen wurde diese Nachricht ersehnt: die Besuchsregeln in Pflegeeinrichtungen werden nach der aktuellen Coronaschutz-Verordnung nun wieder gelockert. Um den Infektionsschutz und Hygieneregeln zu wahren, gelten allerdings folgende Regeln:

Grundsätzlich können Bewohner nur im Außenbereich der Einrichtung von max. 2 Personen zeitgleich besucht werden, etwa auf bereitgestellten Terrassen, in Zelten oder anderen definierten Bereichen.

Bettlägrige, beatmete, im Sterbeprozess befindliche Personen und Bewohner von Behinderteneinrichtungen können auch innerhalb der Einrichtung in Einzelzimmern besucht werden, durch max. 1 Besuchsperson. Diese wird am Eingang abgeholt, hinein- und nach dem Besuch wieder hinausbegleitet. Beim Betreten der Einrichtung sind die Hände mit Seife und Wasser zu waschen oder zu desinfizieren. Es findet kein Körperkontakt statt. Doppelzimmer werden für den Besuch vereinzelt, eine Aufzugnutzung ist nur einzeln gestattet.

Bei Einrichtungen ohne Außenbereich gelten die Voraussetzungen der Besuche im Innenbereich der Einrichtung.

Durch diese Regeln kann nicht jeder Bewohner täglich besucht werden. Bitte planen Sie Besuche daher möglichst außerhalb der voraussichtlich stark frequentierten Tage (wie z. B. Sonn- und Feiertage). Die Terminvergabe erfolgt durch jede Einrichtung individuell.

Die Einrichtungsleitung kann, insbesondere zur Einhaltung des Infektionsschutzes, Abweichungen vornehmen. Im Weiteren wird ein Besuchskonzept mit entsprechenden Hygienemaßnahmen zusammen mit dem Bewohnerbeirat und der Mitarbeitervertretung entwickelt, auch z. B. zu Kontakten mit Therapeuten, Friseur etc.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einrichtungsleitung!