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Hinweisgeberschutz

Herzlich willkommen bei unserer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.

Das Hinweisgeberschutzgestz (HinSchG) ist seit dem 02.07.2023 in Kraft. Der deutsche Gesetzgeber hat damit einen besseren Hinweisgeberschutz in Deutschland gesorgt. Sogenannte „Whistleblower“ verdienen Schutz vor Benachteiligungen. Deshalb haben wir für Sie eine interne Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet.
 
Mit den Aufgaben der internen Meldestellen haben wir die Curacon Rechtsanwaltsgesellschaft (RAG) betraut. Die zuständigen Rechtsanwälte werden Ihre Meldungen unabhängig und fachkundig prüfen und gegebenenfalls über den digitalen Meldekanal mit Ihnen kommunizieren – etwa für Rückfragen. 
 
Sie können unter dem folgenden Link einfach und schnell Meldungen abgeben, vertraulich oder sogar anonym: https://cbwk.curacon-whistle.de
 
Sie finden dort auch genaue weitere Informationen – etwa, was Sie wie genau melden können und zu weiteren externen Melde-Möglichkeiten. Klicken Sie dazu einfach auf den Button „Melden“ und Sie kommen zum Text „Wichtig zu wissen“, u. a. mit den häufigsten Fragen (FAQ).
 
Bitte beachten Sie, dass unsere interne Meldestelle ausschließlich für begründete Hinweise vorgesehen ist. Spekulationen oder Missbrauch der Meldestelle (beispielsweise durch das Verbreiten übler Gerüchte) können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
 
Wir danken Ihnen im Voraus herzlich für Ihre Unterstützung.