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Gesellschaft

Aktuelle Corona-Schutzmaßnahmen

23. Dezember 2022

Da das Corona-Virus für alte und pflegebedürftige Menschen ein erhöhtes Risiko für Gesundheit und Leben mit sich bringt, müssen Pflegeeinrichtungen besondere Maßnahmen ergreifen, um den Eintrag des Virus zu erschweren und Infektionsketten früh zu durchbrechen. Gleichzeitig haben unsere Bewohnerinnen und Bewohner das Recht auf Teilhabe und soziale Kontakte. Wir möchten sie vor sozialer Isolation bewahren, da damit ebenfalls eine erhebliche gesundheitliche Gefährdung verbunden wäre. Es gilt also das richtige Maß an Schutzvorkehrungen zu finden, das Besuche in den Pflegeeinrichtungen zulässt, gleichzeitig aber die Gefährdung so weit wie möglich reduziert.

Laut aktuellen Verordnungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW, dem Infektionsschutzgesetz und den aktuellen Richtlinien und Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) gelten folgende Regelungen:

 

Besuche

Besuche

 

Schnelltest

Unser Testzentrum im Haus Andreas ist für Sie geöffnet. Sie erreichen das Testzentrum ausschließlich über den Parkplatz neben dem Haus Andreas. Alle Besucherinnen und Besucher können sich innerhalb der Öffnungszeiten jederzeit und ohne Termin testen lassen:

Montag, 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag, 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch, 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag, 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag, 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag, 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Sonntag, 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Die aktuelle Verordnung der Coronaschutzverordnung für Pflege und Besuche im Wortlaut finden Sie hier:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/220601_coronaaveinrichtungen.pdf

Bei Rückfragen oder Unsicherheiten sprechen Sie bitte die jeweilige Einrichtungs- oder Pflegedienstleitung jederzeit an!