Gesellschaft
Aktuelle Corona-Schutzmaßnahmen
23. Dezember 2022
Da das Corona-Virus für alte und pflegebedürftige Menschen ein erhöhtes Risiko für Gesundheit und Leben mit sich bringt, müssen Pflegeeinrichtungen besondere Maßnahmen ergreifen, um den Eintrag des Virus zu erschweren und Infektionsketten früh zu durchbrechen. Gleichzeitig haben unsere Bewohnerinnen und Bewohner das Recht auf Teilhabe und soziale Kontakte. Wir möchten sie vor sozialer Isolation bewahren, da damit ebenfalls eine erhebliche gesundheitliche Gefährdung verbunden wäre. Es gilt also das richtige Maß an Schutzvorkehrungen zu finden, das Besuche in den Pflegeeinrichtungen zulässt, gleichzeitig aber die Gefährdung so weit wie möglich reduziert.
Laut aktuellen Verordnungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW, dem Infektionsschutzgesetz und den aktuellen Richtlinien und Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) gelten folgende Regelungen:
Besuche
- Alle Besucherinnen und Besucher benötigen einen tagesaktuellen negativen PoC-Schnelltest von einem zertifizierten Testzentrum. Alternativ bieten wir die PoC-Testung vor Ort an.
- Alle Besucherinnen und Besucher müssen in öffentlichen Bereichen eine FFP2-Maske tragen.
- Besucherinnen und Besuchern wird empfohlen, soweit möglich, zu allen anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Besuche
- Alle Besucherinnen und Besucher benötigen einen tagesaktuellen negativen PoC-Schnelltest von einem zertifizierten Testzentrum. Alternativ bieten wir die PoC-Testung vor Ort an.
- Alle Besucherinnen und Besucher müssen in öffentlichen Bereichen eine FFP2-Maske tragen.
- Besucherinnen und Besuchern wird empfohlen, soweit möglich, zu allen anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Schnelltest
Unser Testzentrum im Haus Andreas ist für Sie geöffnet. Sie erreichen das Testzentrum ausschließlich über den Parkplatz neben dem Haus Andreas. Alle Besucherinnen und Besucher können sich innerhalb der Öffnungszeiten jederzeit und ohne Termin testen lassen:
Montag, 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag, 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch, 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag, 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag, 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag, 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Sonntag, 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Die aktuelle Verordnung der Coronaschutzverordnung für Pflege und Besuche im Wortlaut finden Sie hier:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/220601_coronaaveinrichtungen.pdf
Bei Rückfragen oder Unsicherheiten sprechen Sie bitte die jeweilige Einrichtungs- oder Pflegedienstleitung jederzeit an!