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Clarenbach Aktuell

Generalistische Pflegeausbildung bei uns

23. März 2020

Seit dem 1.1.2020 ist sie Gesetz: Die einheitliche Ausbildung in Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege. Sie wird auch an der Pflegeschule im Clarenbachwerk, dem früheren Fachseminar für Altenpflege, angeboten

Das „Fachseminar für Altenpflege“, die betriebseigene Ausbildungsstätte des Clarenbachwerks, wird zur „Pflegeschule im Clarenbachwerk“. Grund dafür ist das seit Anfang des Jahres geltende neue Pflegeberufegesetz: Dadurch wird die Ausbildung der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege in der so genannten „Generalistik“ zusammengefasst. Absolventen der neuen dreijährigen Ausbildung dürfen sich dann „examinierte Pflegefachfrau oder -mann“ nennen und können in allen Pflegebereichen arbeiten. Außerdem erhalten sie ein EU-weit anerkanntes Diplom.

Die neue Ausbildung sei eine große Chance, berichtet Klaus Strimmer, Leiter der Pflegeschule: „Die Generalistik soll eine höhere Qualität der Ausbildung sichern und den Pflegeberuf aufwerten. Weil die Pflegeschwerpunkte durchlässiger werden, ergibt sich ein breitgefächertes und noch professionelleres Berufsbild.“

Zu Beginn der Ausbildung sind die Auszubildenden nun bei dem Träger, mit dem sie ihren Ausbildungsvertrag geschlossen haben. Anschließend absolvieren sie Orientierungspraktika in der ambulanten und stationären Pflege, im Krankenhaus, in einer Reha-Klinik, im Kinderpflegebereich und einer psychiatrischen Einrichtung. Das dritte Jahr ist vom Vertiefungseinsatz beim ursprünglichen Träger geprägt. Nach dem Abschluss können sich die examinierten Pflegefachleute dann in ihrem Wunschbereich bewerben.

Die oft geäußerte Sorge, dass viele Auszubildende aus der Altenpflege in die Krankenhäuser abwandern könnten, sehe er nicht, erklärt Strimmer. „Unsere Auszubildenden sind ohnehin oft schon reifer und reflektieren genau, was sie wollen. Sie entscheiden sich meist ganz bewusst für eine berufliche Laufbahn in der klassischen Altenpflege, weil sie zum Beispiel eine langfristige persönliche Beziehung zu den Menschen aufbauen möchten. Das ist im Krankenhaus ja eher nicht der Fall.“ Auch für viele Pflegekräfte aus Klinik oder ambulanter Pflege sei die Arbeit in der stationären Altenpflege durchaus attraktiv. „Es gibt einige, die sagen: ‚Bei euch wird ganz anders gepflegt.‘“

Eine zu frühe Festlegung auf einen Schwerpunkt hält er ohnehin nicht für sinnvoll. Die Ausbildungsoption, sich nach zwei Jahren auf eine Richtung festzulegen, bietet die Pflegeschule des Clarenbachwerks nicht an. Strimmer betont: „Wir wollen unseren Absolventinnen und Absolventen alle Möglichkeiten offenlassen, inklusive des europaweiten Anerkennung. So können sie unterschiedliche Erfahrungen sammeln und anschließend immer noch Zusatzabschlüsse machen, wenn sie wollen.“ Dementsprechend sieht Strimmer den Weiterbildungsbereich in der Pflege zukünftig wachsen. „Für die Säuglingspflege beispielsweise braucht es anschließend noch eine zweijährige Weiterbildung.“

Die Vorgaben für die neue Ausbildung innerhalb von zwei Jahren nach Gesetzesbeschluss umzusetzen, ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung. Die Pflegeschulen müssen den Lehrplan vollständig umstellen und große strukturelle Veränderungen im Ausbildungsverlauf vornehmen, um sich an die neuen gesetzlichen Bestimmungen anpassen. Einige kleinere Fachseminare schließen sogar. Auch manchen praktischen Ausbildungsbetrieb stellt der organisatorische Aufwand vor Probleme. Denn jeder einzelne Auszubildende muss unabhängig von seinem späteren Schwerpunkt eine bestimmte Anzahl von Stunden in den vorgeschriebenen Versorgungsbereichen absolvieren. Um diesen Austausch zu ermöglichen, müssen sich die verschiedenen Ausbildungsanbieter zusammentun. Klaus Strimmer sieht das Clarenbachwerk hier gut aufgestellt: „Wir haben frühzeitig Kooperationen mit einem Krankenhaus sowie ambulanten Diensten geschlossen. Dadurch ist der Weg für unsere Schülerinnen und Schüler gesichert.“

Der Einsatz der Auszubildenden über die drei Jahre hinweg muss außerdem genau geplant und begleitet werden. Klaus Strimmer: „Alle Betriebe sind jetzt in der Pflicht, den Auszubildenden eine qualifizierte Praxisanleitung an die Seite zu stellen und sie in der Praxisphase intensiv zu begleiten. Das lässt sich nicht nebenbei machen, darauf müssen sich alle Träger einstellen.“ Das käme allerdings der Lernsituation, den Abschlüssen und der Wertschätzung der Auszubildenden insgesamt zugute.