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Gesellschaft

Besuchsverbot zum Corona-Schutz

24. März 2020

Liebe Angehörige, Betreuerinnen und Betreuer, wie Sie sicherlich wissen, sind aufgrund der drohenden Coronavirus-Infektionen erhöhte Prophylaxemaßnahmen erforderlich.

Die Stadt Köln hat zum Schutz der Bewohner daher derzeit ein Besuchsverbot in allen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen angeordnet. Ausnahmen gelten für Sterbende, die in den letzten Stunden begleitet werden. Über Änderungen halten wir Sie auf dem Laufenden.

In folgenden Fällen müssen Sie auf den Besuch Ihres Angehörigen ganz verzichten:
•  Wenn bei Ihnen oder in Ihrem direkten Umfeld der Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht.
•  Wenn Sie oder jemand in Ihrem Umfeld grippeähnliche Symptome aufweist.
•  Wenn Sie oder Menschen in Ihrem direkten Umfeld sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Bitte desinfizieren Sie vor dem Besuch Ihres Angehörigen Ihre Hände entsprechend der Abbildung.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Manuela Duchon und Hans-Peter Nebelin, Geschäftsführung
CBWK Clarenbachwerk Köln gGmbH